Niederlande als wichtigster Gerichtsstand für Kartellschadensersatz in der EU
Die Stiftung unilegion Truck Claims erhebt ihre Sammelklagen gegen das Lkw-Kartell in den Niederlanden. Diese Entscheidung wurde nach sorgsamer Prüfung und Erwägung aller in Betracht kommenden Gerichtsstände innerhalb der EU getroffen. Denn der Gerichtsstand Amsterdam bietet eine Reihe erfolgsrelevanter Vorteile, insbesondere auch verglichen mit Sammelklagevorhaben gegen das Lkw-Kartell in Deutschland.
Attraktiver Gerichtsstand
Die Niederlande zählen zu den attraktivsten Gerichtsständen in der EU für kartellrechtliche Schadensersatzklagen. Da viele Verfahren gebündelt in Amsterdam verhandelt werden, verfügt das dortige Gericht über große Erfahrung. Überdies gelten die niederländischen Gerichte als schnell, pragmatisch und klägerfreundlich.
So wurden und werden viele der größten Schadensersatzverfahren (mit Klagesummen von 10 bis 100 Mio. Euro und mehr) wegen Verstößen gegen EU-Kartellrecht in den Niederlanden verhandelt, z.B. im Luftfracht-, Kerzenwachs-, Natriumchlorat-, gasisolierte Schaltanlagen- und im Aufzugskartell.
Lange Verjährungsfristen
Das niederländische Recht sieht deutlich längere Verjährungsfristen als das deutsche Recht vor, so dass Aussicht besteht, auch noch Ansprüche für Lkws aus der ganz frühen Phase des Kartells (also zurück bis 1997) erfolgreich geltend zu machen.
Sammelklagen anerkannt
Sammelklagen für eine Vielzahl von Geschädigten (wie durch unsere Stiftung) sind in den Niederlanden anerkannt. Anders als in Deutschland besteht dort daher nicht die Gefahr, dass die Klage schon aus diesem (formalen) Grund abgewiesen werden könnte.
Starke Wegbereiter
In Amsterdam werden bereits mehrere große Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell verhandelt. Sobald es positive Entscheidungen aus diesen ersten Klagewellen gibt, werden wir daher davon profitieren.
Günstige Konditionen
Zudem sind die Gerichtskosten in den Niederlanden deutlich geringer als in anderen Ländern der EU, wie zum Beispiel in Deutschland. Hierdurch kann unsere Stiftung den Teilnehmern sehr attraktive Konditionen anbieten.
Interessierte Unternehmen können direkt hier eine Anfrage stellen. Bitte beachten Sie dabei die drohende Verjährungsfrist im Frühsommer 2021.