Gute Erfolgsaussichten auf Schadensersatz für Geschädigte des Lkw-Kartells

Bereits mehrere zehntausend geschädigte Unternehmen klagen vor europäischen Gerichten auf Schadensersatz vom Lkw-Kartell. Dennoch sind derzeit rund 40% der europäischen Lkw-Abnehmer noch nicht aktiv geworden. Dabei stehen die Aussichten auf Schadensersatz außerordentlich gut: Nicht nur die EU-Kommission hat Rekordbußgelder gegen die großen Hersteller verhängt, es gibt auch bereits zahlreiche positiven Entscheidungen für Schadensersatz in vielen EU-Ländern.

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Die EU Kommission hat mit zwei Entscheidungen vom Juli 2016 und September 2017 Rekordbußgelder in Höhe von ca. 3,8 Mrd. Euro gegen die großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania verhängt. Nach den Feststellungen der EU-Kommission hatten die Hersteller über fast 15 Jahre von 1997 bis ca. Anfang 2011 kartellrechtswidrige Absprachen über Preise und Bruttopreiserhöhungen getroffen. Betroffen sind die von ihnen hergestellten und verkauften schweren und mittelschweren Lkws. Bis auf Scania haben alle Lkw-Hersteller die Vorwürfe eingeräumt.

Da Kartelle gerade deshalb betrieben werden, um gegenüber Abnehmern höhere Preise durchzusetzen als dies sonst unter Wettbewerbsbedingungen möglich wäre, spricht viel dafür, dass alle Abnehmern, die im genannten Zeitraum Lkws der Kartellanten gekauft oder geleast haben, hierfür zu hohe Preise bzw. Leasingraten gezahlt haben. Diesen Abnehmern als “Kartellopfern” stehen daher Schadensersatzansprüche gegen die Lkw-Hersteller zu.

Die Geltendmachung solcher kartellrechtlichen Schadensersatzansprüche ist vom deutschen und europäischen Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht und in den letzten Jahren durch entsprechende Gesetzesinitiativen deutlich erleichtert worden. 

So sind bspw. die Feststellungen der Bußgeldentscheidung der EU Kommission auch im Schadensersatzverfahren bindend, d.h. die Lkw-Hersteller können die Existenz des Kartells vor Gericht nicht mehr in Frage stellen. 

Es geht vielmehr vor allem noch um die Frage, ob und in welcher Höhe das Kartell tatsächlich zu einem Schaden bei den Abnehmern geführt hat und wie hoch dieser Schaden war. Auch hierfür gibt es allerdings anerkannte wettbewerbsökonomische Methoden und es hat sich an zahlreichen Gerichten in der EU eine zunehmend klägerfreundliche Rechtsprechung herausgebildet. 

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Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner ersten Entscheidung zum Lkw-Kartell vom 23. September 2020 klargestellt, dass es sich um Absprachen über Preise handelte. Daher ist davon auszugehen, dass das Kartell zu einem Schaden bei den Abnehmern geführt hat. Hiermit stellt sich der BGH auch hinter die vielen  Landgerichte in Deutschland, die in ihren Entscheidungen jeweils ähnlich argumentiert hatten. Auch aus anderen EU Mitgliedstaaten liegen bereits zahlreiche positive Entscheidungen vor. 

Was die Höhe der Schadensersatzansprüche angeht, betragen kartellbedingte Preisaufschläge typischerweise ca. 10-20% des Kaufpreises (bzw. der Leasingraten). Es ist daher möglich, dass pro Lkw mehr als 10.000 Euro Schadensersatz zu leisten sind. Lkw-Art, Erwerbsjahr und weitere Fahrzeugeigenschaften sorgen für unterschiedliche Beträge. Hinzu kommen Zinsen von bis zu 100% des Schadensbetrags (je nach Erwerbsdatum).

Da jedoch im Verlaufe des Jahres 2021 die Verjährung aller Ansprüche einzutreten droht, sollten Geschädigte ihre Ansprüche möglichst bald geltend machen. Hierfür bietet unsere Stiftung Abnehmern die risikolose und kostenfreie Teilnahme an unserer Sammelklage in den Niederlanden an.

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